Künstler-Vereinbarung
Vertragsbedingungen für anbietende Künstlerinnen und Künstler · Plattform: malen1.de · Betreiber: Wolter-Rousseaux GmbH, Gutenbergring 39–41, 22848 Norderstedt, vertreten durch den Geschäftsführer Sven Wolter-Rousseaux, eingetragen im Handelsregister Kiel HRB 12667 KI, USt-IdNr. DE-280040552 (nachfolgend „Plattform" oder „wir"). Stand: Juni 2026 · Version 2.2
§ 1 Geltungsbereich, Vermittlerstellung und Vertragsgegenstand
(1) Diese Vertragsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Plattform und natürlichen oder juristischen Personen, die über die Plattform von ihnen erstellte KI-Kunst anbieten (nachfolgend „Künstler" oder „Anbieter").
(2) Gegenstand ist die Bereitstellung der Plattform als Online-Marktplatz, über den der Künstler eigene Werke (nachfolgend „Werk" oder „Objekt") zur Veröffentlichung und zum Verkauf einstellen kann, sowie die Vermittlung von Verträgen zwischen dem Künstler und Endkunden.
(3) Die Plattform wird ausschließlich als Vermittlerin tätig. Der Künstler bietet seine Werke im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an und verkauft sie unmittelbar an die Endkunden. Der Kaufvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Künstler und dem Endkunden zustande; die Plattform wird nicht Vertragspartei dieses Kaufvertrags.
(4) Der Künstler ist Verkäufer im Verhältnis zum Endkunden und trägt sämtliche Verkäuferpflichten, insbesondere die Bereitstellung bzw. Lieferung der Werke, die Einräumung der Nutzungsrechte, die Gewährleistung, die Erfüllung etwaiger Widerrufsrechte sowie die Ausstellung von Rechnungen und die Abführung etwaiger Steuern.
(5) Der Künstler entscheidet für jedes Werk, ob es unentgeltlich oder entgeltlich angeboten wird.
(6) Abweichende Bedingungen des Künstlers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
Hinweis: Ist der Künstler Verbraucher (§ 13 BGB), steht ihm bei diesem im Wege des Fernabsatzes geschlossenen Vertrag mit der Plattform ein Widerrufsrecht nach § 15 zu.
§ 2 Registrierung und Künstler-Konto
(1) Die Nutzung als Künstler setzt eine Registrierung und die Anlage eines Künstler-Kontos voraus. Der Künstler hat wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.
(2) Der Künstler hält seine Zugangsdaten geheim und schützt sie vor dem Zugriff Dritter.
(3) Wir sind berechtigt, die Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.
§ 3 Vollständiges Profil und rechtsverbindliches Impressum (Pflicht)
(1) Da der Künstler als Verkäufer im eigenen Namen auftritt, ist er verpflichtet, ein vollständiges öffentliches Profil zu unterhalten, das ein eigenes, rechtsverbindliches Impressum enthält. Das Impressum muss alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten, insbesondere nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) bzw. – soweit kein geschäftsmäßiges Angebot vorliegt – nach § 18 Medienstaatsvertrag (MStV).
(2) Das Impressum umfasst je nach Rechtsform mindestens: vollständiger Name bzw. Firmierung, ladungsfähige Anschrift (kein Postfach), eine schnelle elektronische Kontaktmöglichkeit (E-Mail), bei juristischen Personen die Vertretungsberechtigten sowie ggf. Register- und Umsatzsteuerangaben.
(3) Der Künstler stellt sicher, dass die Angaben jederzeit aktuell, vollständig und zutreffend sind. Wir sind berechtigt, Profile ohne vollständiges, gültiges Impressum nicht freizuschalten, zu sperren oder zu entfernen. Eine Änderung des Impressums wird vor Wirksamwerden geprüft; das Konto kann bis zur Freigabe vorübergehend gesperrt werden.
(4) Der Künstler trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in seinem Impressum und Profil gemachten Angaben. Er gibt im Profil zutreffend an, ob er als Unternehmer (§ 14 BGB) oder als Verbraucher (§ 13 BGB) anbietet, da hiervon die Verbraucherrechte der Endkunden (z. B. Widerrufsrecht) abhängen.
§ 4 Einstellung von Werken und KI-Kennzeichnung
(1) Der Künstler stellt seine Werke über die bereitgestellten Funktionen ein und übermittelt die erforderlichen Dateien, Metadaten und Angaben.
(2) Der Künstler ist verpflichtet, jedes Werk wahrheitsgemäß und vollständig als KI-generierten Inhalt zu kennzeichnen und die hierfür vorgesehenen Felder und technischen Markierungen zu nutzen. Werke mit realistischen Darstellungen („Deepfakes") sind gesondert als KI-erzeugt bzw. manipuliert zu kennzeichnen. Der Künstler beachtet die jeweils geltenden Transparenzpflichten, insbesondere nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU-KI-VO).
(3) Wir sind berechtigt, eingestellte Werke vor der Veröffentlichung zu prüfen, die Veröffentlichung abzulehnen oder bereits veröffentlichte Werke zu entfernen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen diese Bedingungen, gegen Rechte Dritter oder gegen geltendes Recht bestehen.
§ 5 Veröffentlichung und Vermittlung
(1) Wir stellen die freigegebenen Werke auf der Plattform ein und vermitteln deren Verkauf an Endkunden, indem wir die technische Infrastruktur für Darstellung, Bestellung und Abwicklung bereitstellen. Verkäufer und Vertragspartner des Endkunden bleibt der Künstler.
(2) Wir sind berechtigt, die Werke im Rahmen der Plattform und zu deren Bewerbung (z. B. Vorschaubilder, Ausschnitte, Marketingmaßnahmen) zu nutzen.
(3) Ein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung, Sichtbarkeit, Verfügbarkeit oder einen bestimmten Vermittlungserfolg besteht nicht.
§ 6 Preisgestaltung (Werkpreis / Kunstpreis)
(1) Der Künstler legt den Verkaufspreis seines Werkes eigenverantwortlich fest. Dieser Preis betrifft ausschließlich das Werk (die künstlerische Leistung) – den reinen Kunstpreis (nachfolgend „Werkpreis" oder „Kunstpreis"). Die Kosten für Herstellung/Druck, Verpackung und Versand physischer Exemplare sind im Werkpreis nicht enthalten; sie werden dem Endkunden zusätzlich berechnet und nach Maßgabe des § 7 abgerechnet. Wir können marktübliche Preisrahmen oder technische Vorgaben (z. B. Mindest-/Höchstwerte des Systems) bereitstellen; die Entscheidung über den Werkpreis verbleibt beim Künstler.
(2) Die Herstellungs-/Druck-, Verpackungs- und Versandpreise sind in der jeweils geltenden, vor Veröffentlichung einsehbaren Preisliste der Plattform hinterlegt (je Material, Format und Versandzone). Diese Preise gelten als zwischen Künstler und Plattform für den jeweiligen Druckauftrag (§ 7) vereinbart.
(3) Sämtliche Preise verstehen sich gegenüber dem Endkunden einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Für die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung seiner Verkäufe ist der Künstler selbst verantwortlich; die umsatzsteuerliche Behandlung im Abrechnungsverhältnis zwischen Plattform und Künstler regelt § 7 Abs. 6.
§ 7 Druckauftrag, Direktversand, Vermittlungsprovision, Abrechnung und Auszahlung
(1) Vermittlungsprovision. Für die Vermittlung und die Bereitstellung der Plattform schuldet der Künstler für jedes über die Plattform vermittelte entgeltliche Werk eine Vermittlungsprovision (Servicegebühr) in Höhe von 15 % des Werkpreises (Kunstpreis). Die Provision wird vom Werkpreis einbehalten (in Abzug gebracht). Dem Künstler stehen somit 85 % des reinen Kunstpreises als Verkaufserlös zu – ohne Druck-, Verpackungs- und Versandkosten. Bei digitalen Downloads wird die Provision von 15 % vom Download-Gesamtpreis einbehalten.
(2) Druck-/Herstellungsauftrag bei jedem Verkauf. Mit dem Verkauf eines physischen Exemplars beauftragt der Künstler die Plattform zugleich verbindlich, das verkaufte Werk in der vom Endkunden gewählten Ausführung (Material, Format, ggf. Farbe/Größe) zu den in der Preisliste (§ 6 Abs. 2) definierten Preisen 1:1 herzustellen bzw. herstellen zu lassen, zu verpacken und unmittelbar an den Endkunden zu versenden (Direktversand im Namen und für Rechnung des Künstlers). Der Druckauftrag kommt mit Eingang von Bestellung und Zahlung des Endkunden automatisch zustande.
(3) Ausführung durch die Plattform oder Dritte. Die Plattform ist berechtigt, die Herstellung und den Versand selbst auszuführen oder durch Dritte (Druck-/Produktionspartner) ausführen zu lassen, und rechnet mit diesen unmittelbar ab. Im Verhältnis zum Künstler trägt die Plattform die ordnungsgemäße Ausführung des ihr erteilten Druck- und Versandauftrags.
(4) Vereinnahmung und Direktabrechnung. Der vom Endkunden gezahlte Gesamtkaufpreis – bestehend aus Werkpreis (Kunstpreis) zzgl. Herstellungs-/Druck-, Verpackungs- und Versandkosten, jeweils einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer – wird über einen lizenzierten Zahlungsdienstleister für Rechnung des Künstlers vereinnahmt. Die Plattform rechnet sodann unmittelbar mit dem Künstler ab und zieht von dem vereinnahmten Gesamtkaufpreis ab bzw. behält ein:
- a) die Kosten der Herstellung/des Drucks gemäß Preisliste (§ 6 Abs. 2);
- b) die Kosten für Verpackung und Versand gemäß Preisliste;
- c) die Vermittlungsprovision (Servicegebühr) von 15 % des Werkpreises (Abs. 1);
- d) die Zahlungs-/Transaktionskosten des Zahlungsdienstleisters.
(5) Gutschrift des Künstleranteils. Nach den Abzügen gemäß Abs. 4 wird dem Künstler ausschließlich sein Anteil in Höhe von 85 % des reinen Werkpreises (Kunstpreis) – ohne Druck-/Herstellungs-, Verpackungs- und Versandkosten – auf seinem Konto gutgeschrieben. Aus den Herstellungs-, Verpackungs- und Versandbeträgen erhält der Künstler keinen Anteil; diese dienen ausschließlich der Deckung des von ihm erteilten Druck- und Versandauftrags (Abs. 2).
(6) Umsatzsteuer.
(6.1) Anteil des Künstlers (85 %): Der dem Künstler nach Abs. 5 gutgeschriebene Anteil von 85 % des Werkpreises ist ein Bruttobetrag und enthält eine etwaig anfallende gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 19 %). Der Verkauf des Werkes an den Endkunden ist ein Umsatz des Künstlers; für dessen zutreffende umsatzsteuerliche Behandlung und die Abführung der hierauf entfallenden Umsatzsteuer ist der Künstler selbst verantwortlich (Selbstversteuerung). Die Plattform führt für die Werkverkäufe des Künstlers keine Umsatzsteuer ab und erteilt hierüber keine Rechnung an den Endkunden.
(6.2) Leistungen der Plattform an den Künstler: Die von der Plattform gegenüber dem Künstler erbrachten und nach Abs. 1 bis 4 verrechneten Leistungen – Vermittlungsprovision sowie Herstellung/Druck, Verpackung und Versand – berechnet die Plattform dem Künstler einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %). Die Umsatzsteuer wird in der Abrechnung gegenüber dem Künstler gesondert ausgewiesen und von der Plattform unmittelbar an das Finanzamt abgeführt. Soweit der Künstler zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, kann er die ausgewiesene Umsatzsteuer nach Maßgabe des Steuerrechts geltend machen.
(6.3) Kleinunternehmer und nicht steuerbare Künstler. Der Künstler ist verpflichtet, seinen umsatzsteuerlichen Status zutreffend anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen (vgl. § 3 Abs. 4). Macht der Künstler von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG Gebrauch oder erbringt er den Werkverkauf nicht im Rahmen eines Unternehmens (Privatverkauf), schuldet er auf den Werkpreis keine Umsatzsteuer. In diesem Fall enthält der ihm gutgeschriebene Anteil von 85 % des Werkpreises keine Umsatzsteuer; ein gesonderter Umsatzsteuerausweis gegenüber dem Endkunden hat zu unterbleiben (§ 19 Abs. 1 Satz 4 UStG). Die Verantwortung für die Einhaltung der für ihn geltenden umsatzsteuerlichen Vorschriften – einschließlich der Grenzen des § 19 UStG – trägt der Künstler selbst. Die Umsatzsteuer auf die Leistungen der Plattform an den Künstler nach Abs. 6.2 bleibt hiervon unberührt und wird unabhängig vom Status des Künstlers berechnet und ausgewiesen; ein Vorsteuerabzug steht dem Kleinunternehmer insoweit nicht zu.
(7) Rechnungen. Über die einbehaltene Vermittlungsprovision sowie über die vom Künstler beauftragten Herstellungs-, Verpackungs- und Versandleistungen stellt die Plattform dem Künstler eine Rechnung bzw. Abrechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis (Abs. 6.2) aus. Die Rechnung gegenüber dem Endkunden stellt der Künstler aus; die Plattform kann ihn hierbei technisch unterstützen.
(8) Auszahlung. Der gutgeschriebene Verkaufserlös wird im Konto des Künstlers geführt. Die Auszahlung erfolgt auf Anforderung des Künstlers ab Erreichen einer Mindestauszahlungsschwelle von 10,00 EUR; andernfalls verbleibt das Guthaben bis zum Erreichen der Schwelle auf dem Konto.
(9) Storni und Rückerstattungen. Storni, Rückerstattungen und Rückbuchungen mindern die Bemessungsgrundlage und werden verrechnet. Bereits erbrachte Herstellungs- und Versandleistungen können dabei berücksichtigt werden, soweit sie bei Stornierung bereits ausgeführt waren.
(10) Einwendungen gegen eine Abrechnung sind innerhalb von 30 Tagen nach Bereitstellung in Textform geltend zu machen.
§ 8 Kosten der Werkerzeugung (Guthaben)
(1) Das Erzeugen von Bildern im KI-Atelier erfolgt über ein Guthaben-System. Die ersten drei Werke je Konto sind kostenfrei; jedes weitere erzeugte Bild verbraucht ein Guthaben, das kostenpflichtig erworben werden kann. Die jeweils geltenden Guthabenpreise werden vor dem Kauf angezeigt.
(2) Diese Kosten betreffen ausschließlich die Erzeugung von Bildern und sind unabhängig von der Vermittlungsprovision nach § 7. Das Anlegen eines Kontos sowie das Veröffentlichen und Verkaufen von Werken ist kostenfrei. Ein Anspruch auf Erstattung verbrauchten Guthabens besteht nicht; ein etwaiges Widerrufsrecht von Verbrauchern (§ 15) bleibt unberührt.
§ 9 Rechteeinräumung gegenüber der Plattform
(1) Der Künstler räumt uns für die Dauer des Vertrags die für Veröffentlichung, Vermittlung und Bewerbung erforderlichen, räumlich auf weltweit und zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkten, einfachen (nicht ausschließlichen) Nutzungsrechte an den eingestellten Werken ein. Dies umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, öffentlichen Zugänglichmachung, Verbreitung in digitaler Form, zur Konvertierung in die erforderlichen Dateiformate, zur Versehung mit Metadaten und technischen Kennzeichnungen sowie zur Bewerbung.
(2) Die Einräumung der Nutzungsrechte am verkauften Werk gegenüber dem Endkunden erfolgt unmittelbar durch den Künstler im Rahmen des Kaufvertrags.
(3) Mit Beendigung des Vertrags bzw. Entfernung eines Werkes enden die uns eingeräumten Nutzungsrechte; bereits abgeschlossene Verkäufe an Endkunden sowie deren Nutzungsrechte bleiben unberührt.
§ 10 Hinweis zu KI-erzeugten Werken und Schutzfähigkeit
Der Künstler nimmt zur Kenntnis, dass rein maschinell ohne hinreichenden menschlich-schöpferischen Beitrag erzeugte Erzeugnisse nach derzeitiger Rechtslage urheberrechtlich nicht oder nur eingeschränkt geschützt sein können. Der Künstler sichert ungeachtet dessen zu, dass er zur Einräumung der Rechte nach § 9, zum Verkauf der Werke sowie zur Erfüllung seiner Zusicherungen nach § 11 berechtigt ist und keine Rechte Dritter entgegenstehen.
§ 11 Pflichten und Zusicherungen des Künstlers
(1) Der Künstler sichert zu, dass er Inhaber sämtlicher für die Einräumung der Rechte nach § 9 und für den Verkauf erforderlichen Rechte ist oder über entsprechende Berechtigungen verfügt, und dass die Werke frei von Rechten Dritter sind, die der Veröffentlichung, der Vermittlung und dem Verkauf entgegenstehen.
(2) Der Künstler sichert insbesondere zu, dass die Werke und die zu ihrer Erstellung verwendeten Eingaben und Materialien keine Rechte Dritter verletzen, namentlich keine Urheber-, Leistungsschutz-, Marken-, Design-, Namens-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechte, und dass die Werke nicht gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen (keine rechtswidrigen, jugendgefährdenden, beleidigenden, gewaltverherrlichenden, irreführenden oder strafbaren Inhalte).
(3) Der Künstler sichert zu, dass die für die KI-Generierung eingesetzten Werkzeuge und Eingaben rechtmäßig genutzt wurden und der kommerziellen Verwertung der erzeugten Werke keine Lizenz- oder Nutzungsbedingungen der eingesetzten KI-Dienste entgegenstehen.
(4) Der Künstler ist als Verkäufer für die Erfüllung sämtlicher gegenüber dem Endkunden bestehenden gesetzlichen Pflichten verantwortlich, insbesondere für die Verbraucherinformationen, die Widerrufsbelehrung, die Gewährleistung sowie die KI-Kennzeichnung (§ 4 Abs. 2) und die Richtigkeit und Vollständigkeit seines Profils und Impressums (§ 3).
§ 12 Freistellung
(1) Der Künstler stellt die Plattform, den Plattformbetreiber sowie deren gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer vom Künstler zu vertretenden Verletzung seiner Pflichten oder Zusicherungen aus dieser Vereinbarung – insbesondere nach §§ 3, 4 und 11 – oder wegen der vom Künstler im eigenen Namen geschlossenen Kaufverträge gegen die Freigestellten geltend gemacht werden.
(2) Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten einer außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverteidigung (einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten) sowie etwaige zu zahlende Schadensersatzbeträge, Vertragsstrafen und Abmahnkosten.
(3) Der Künstler unterstützt die Freigestellten im Rahmen des Zumutbaren bei der Rechtsverteidigung und stellt die hierfür erforderlichen Informationen und Unterlagen unverzüglich zur Verfügung. Die Freigestellten werden den Künstler über die Inanspruchnahme unverzüglich informieren.
(4) Weitergehende gesetzliche Ansprüche der Plattform, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben unberührt. § 13 (Haftung) bleibt unberührt.
§ 13 Haftung der Plattform
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(3) Wir übernehmen keine Gewähr für eine ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform; angemessene Wartungs- und Ausfallzeiten sind zulässig.
§ 14 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und beginnt mit der Registrierung.
(2) Beide Parteien können mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform ordentlich kündigen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen §§ 3, 4 oder 11 vor.
(4) Mit Wirksamwerden der Kündigung nehmen wir die Werke des Künstlers aus der Vermittlung. Bis dahin entstandene Provisions- und Auszahlungsansprüche werden abgerechnet.
§ 15 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Ist der Künstler Verbraucher (§ 13 BGB), steht ihm bei diesem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag mit der Plattform ein Widerrufsrecht zu. Es gilt die Widerrufsbelehrung entsprechend, wobei Vertragspartner insoweit die Plattform ist. Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) besteht kein Widerrufsrecht.
(2) Wünscht der Künstler, dass wir mit der Leistung (insbesondere Einrichtung und Veröffentlichung) vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, hat er dies ausdrücklich zu verlangen. Das Widerrufsrecht erlischt nach Maßgabe des § 356 Abs. 4 und 5 BGB.
§ 16 Änderungen der Vertragsbedingungen
(1) Wir sind berechtigt, diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen erforderlich ist und der Künstler hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Änderungen werden in Textform mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Künstler nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang in Textform widerspricht; auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Folgen weisen wir gesondert hin.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern bleibt der Schutz zwingender Vorschriften ihres Aufenthaltsstaates unberührt.
(3) Ist der Künstler Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Norderstedt.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.