Künstler-Vereinbarung
Vertragsbedingungen für anbietende Künstlerinnen und Künstler · Plattform: malen1.de · Betreiber: Wolter-Rousseaux GmbH, Gutenbergring 39–41, 22848 Norderstedt, vertreten durch den Geschäftsführer Sven Wolter-Rousseaux, eingetragen im Handelsregister Kiel HRB 12667 KI, USt-IdNr. DE-280040552 (nachfolgend „Plattform" oder „wir"). Stand: Juni 2026 · Version 2.0
§ 1 Geltungsbereich, Vermittlerstellung und Vertragsgegenstand
(1) Diese Vertragsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Plattform und natürlichen oder juristischen Personen, die über die Plattform von ihnen erstellte KI-Kunst anbieten (nachfolgend „Künstler" oder „Anbieter").
(2) Gegenstand ist die Bereitstellung der Plattform als Online-Marktplatz, über den der Künstler eigene Werke (nachfolgend „Werk" oder „Objekt") zur Veröffentlichung und zum Verkauf einstellen kann, sowie die Vermittlung von Verträgen zwischen dem Künstler und Endkunden.
(3) Die Plattform wird ausschließlich als Vermittlerin tätig. Der Künstler bietet seine Werke im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an und verkauft sie unmittelbar an die Endkunden. Der Kaufvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Künstler und dem Endkunden zustande; die Plattform wird nicht Vertragspartei dieses Kaufvertrags.
(4) Der Künstler ist Verkäufer im Verhältnis zum Endkunden und trägt sämtliche Verkäuferpflichten, insbesondere die Bereitstellung bzw. Lieferung der Werke, die Einräumung der Nutzungsrechte, die Gewährleistung, die Erfüllung etwaiger Widerrufsrechte sowie die Ausstellung von Rechnungen und die Abführung etwaiger Steuern.
(5) Der Künstler entscheidet für jedes Werk, ob es unentgeltlich oder entgeltlich angeboten wird.
(6) Abweichende Bedingungen des Künstlers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
Hinweis: Ist der Künstler Verbraucher (§ 13 BGB), steht ihm bei diesem im Wege des Fernabsatzes geschlossenen Vertrag mit der Plattform ein Widerrufsrecht nach § 15 zu.
§ 2 Registrierung und Künstler-Konto
(1) Die Nutzung als Künstler setzt eine Registrierung und die Anlage eines Künstler-Kontos voraus. Der Künstler hat wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.
(2) Der Künstler hält seine Zugangsdaten geheim und schützt sie vor dem Zugriff Dritter.
(3) Wir sind berechtigt, die Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.
§ 3 Vollständiges Profil und rechtsverbindliches Impressum (Pflicht)
(1) Da der Künstler als Verkäufer im eigenen Namen auftritt, ist er verpflichtet, ein vollständiges öffentliches Profil zu unterhalten, das ein eigenes, rechtsverbindliches Impressum enthält. Das Impressum muss alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten, insbesondere nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) bzw. – soweit kein geschäftsmäßiges Angebot vorliegt – nach § 18 Medienstaatsvertrag (MStV).
(2) Das Impressum umfasst je nach Rechtsform mindestens: vollständiger Name bzw. Firmierung, ladungsfähige Anschrift (kein Postfach), eine schnelle elektronische Kontaktmöglichkeit (E-Mail), bei juristischen Personen die Vertretungsberechtigten sowie ggf. Register- und Umsatzsteuerangaben.
(3) Der Künstler stellt sicher, dass die Angaben jederzeit aktuell, vollständig und zutreffend sind. Wir sind berechtigt, Profile ohne vollständiges, gültiges Impressum nicht freizuschalten, zu sperren oder zu entfernen. Eine Änderung des Impressums wird vor Wirksamwerden geprüft; das Konto kann bis zur Freigabe vorübergehend gesperrt werden.
(4) Der Künstler trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in seinem Impressum und Profil gemachten Angaben. Er gibt im Profil zutreffend an, ob er als Unternehmer (§ 14 BGB) oder als Verbraucher (§ 13 BGB) anbietet, da hiervon die Verbraucherrechte der Endkunden (z. B. Widerrufsrecht) abhängen.
§ 4 Einstellung von Werken und KI-Kennzeichnung
(1) Der Künstler stellt seine Werke über die bereitgestellten Funktionen ein und übermittelt die erforderlichen Dateien, Metadaten und Angaben.
(2) Der Künstler ist verpflichtet, jedes Werk wahrheitsgemäß und vollständig als KI-generierten Inhalt zu kennzeichnen und die hierfür vorgesehenen Felder und technischen Markierungen zu nutzen. Werke mit realistischen Darstellungen („Deepfakes") sind gesondert als KI-erzeugt bzw. manipuliert zu kennzeichnen. Der Künstler beachtet die jeweils geltenden Transparenzpflichten, insbesondere nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU-KI-VO).
(3) Wir sind berechtigt, eingestellte Werke vor der Veröffentlichung zu prüfen, die Veröffentlichung abzulehnen oder bereits veröffentlichte Werke zu entfernen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen diese Bedingungen, gegen Rechte Dritter oder gegen geltendes Recht bestehen.
§ 5 Veröffentlichung und Vermittlung
(1) Wir stellen die freigegebenen Werke auf der Plattform ein und vermitteln deren Verkauf an Endkunden, indem wir die technische Infrastruktur für Darstellung, Bestellung und Abwicklung bereitstellen. Verkäufer und Vertragspartner des Endkunden bleibt der Künstler.
(2) Wir sind berechtigt, die Werke im Rahmen der Plattform und zu deren Bewerbung (z. B. Vorschaubilder, Ausschnitte, Marketingmaßnahmen) zu nutzen.
(3) Ein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung, Sichtbarkeit, Verfügbarkeit oder einen bestimmten Vermittlungserfolg besteht nicht.
§ 6 Preisgestaltung
(1) Der Künstler legt die Verkaufspreise für seine Werke eigenverantwortlich fest. Wir können marktübliche Preisrahmen oder technische Vorgaben (z. B. Mindest-/Höchstwerte des Systems) bereitstellen; die Entscheidung über den Preis verbleibt beim Künstler.
(2) Sämtliche Preise verstehen sich gegenüber dem Endkunden einschließlich einer etwaig vom Künstler geschuldeten gesetzlichen Umsatzsteuer. Für die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung seiner Verkäufe ist der Künstler selbst verantwortlich.
§ 7 Vermittlungsprovision, Abrechnung und Auszahlung
(1) Für die Vermittlung und die Bereitstellung der Plattform schuldet der Künstler für jedes über die Plattform vermittelte entgeltliche Werk eine Vermittlungsprovision (Servicegebühr) in Höhe von [z. B. 50 %] des Verkaufspreises (zzgl. etwaiger gesetzlicher USt auf die Provision). Der verbleibende Betrag steht dem Künstler als Verkaufserlös zu.
(2) Der vom Endkunden gezahlte Kaufpreis wird über einen lizenzierten Zahlungsdienstleister vereinnahmt und – nach Einbehalt bzw. Verrechnung der Provision und der auf den Verkauf entfallenden Zahlungs-/Transaktionsgebühren – für Rechnung des Künstlers an diesen ausgekehrt. Die Plattform tritt insoweit nicht als Verkäuferin auf, sondern wickelt die Zahlungsströme im Rahmen der Vermittlung ab.
(3) Über die einbehaltene Provision stellt die Plattform dem Künstler eine Rechnung aus. Die Rechnung gegenüber dem Endkunden stellt der Künstler aus.
(4) Abrechnung und Auszahlung erfolgen [z. B. monatlich] bei Erreichen einer Mindestauszahlungsschwelle von [z. B. 25,00 EUR]; andernfalls Vortrag auf den nächsten Zeitraum.
(5) Storni, Rückerstattungen und Rückbuchungen mindern die Bemessungsgrundlage und werden verrechnet.
(6) Einwendungen gegen eine Abrechnung sind innerhalb von 30 Tagen nach Bereitstellung in Textform geltend zu machen.
§ 8 Setup-Gebühr für kostenlose Werke
[Optional:] Für die Einrichtung und Veröffentlichung eines kostenlosen Werkes wird eine einmalige Setup-Gebühr in Höhe von [z. B. 9,00 EUR] fällig. Ein etwaiges Widerrufsrecht von Verbrauchern (§ 15) bleibt unberührt.
§ 9 Rechteeinräumung gegenüber der Plattform
(1) Der Künstler räumt uns für die Dauer des Vertrags die für Veröffentlichung, Vermittlung und Bewerbung erforderlichen, räumlich auf weltweit und zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkten, einfachen (nicht ausschließlichen) Nutzungsrechte an den eingestellten Werken ein. Dies umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, öffentlichen Zugänglichmachung, Verbreitung in digitaler Form, zur Konvertierung in die erforderlichen Dateiformate, zur Versehung mit Metadaten und technischen Kennzeichnungen sowie zur Bewerbung.
(2) Die Einräumung der Nutzungsrechte am verkauften Werk gegenüber dem Endkunden erfolgt unmittelbar durch den Künstler im Rahmen des Kaufvertrags.
(3) Mit Beendigung des Vertrags bzw. Entfernung eines Werkes enden die uns eingeräumten Nutzungsrechte; bereits abgeschlossene Verkäufe an Endkunden sowie deren Nutzungsrechte bleiben unberührt.
§ 10 Hinweis zu KI-erzeugten Werken und Schutzfähigkeit
Der Künstler nimmt zur Kenntnis, dass rein maschinell ohne hinreichenden menschlich-schöpferischen Beitrag erzeugte Erzeugnisse nach derzeitiger Rechtslage urheberrechtlich nicht oder nur eingeschränkt geschützt sein können. Der Künstler sichert ungeachtet dessen zu, dass er zur Einräumung der Rechte nach § 9, zum Verkauf der Werke sowie zur Erfüllung seiner Zusicherungen nach § 11 berechtigt ist und keine Rechte Dritter entgegenstehen.
§ 11 Pflichten und Zusicherungen des Künstlers
(1) Der Künstler sichert zu, dass er Inhaber sämtlicher für die Einräumung der Rechte nach § 9 und für den Verkauf erforderlichen Rechte ist oder über entsprechende Berechtigungen verfügt, und dass die Werke frei von Rechten Dritter sind, die der Veröffentlichung, der Vermittlung und dem Verkauf entgegenstehen.
(2) Der Künstler sichert insbesondere zu, dass die Werke und die zu ihrer Erstellung verwendeten Eingaben und Materialien keine Rechte Dritter verletzen, namentlich keine Urheber-, Leistungsschutz-, Marken-, Design-, Namens-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechte, und dass die Werke nicht gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen (keine rechtswidrigen, jugendgefährdenden, beleidigenden, gewaltverherrlichenden, irreführenden oder strafbaren Inhalte).
(3) Der Künstler sichert zu, dass die für die KI-Generierung eingesetzten Werkzeuge und Eingaben rechtmäßig genutzt wurden und der kommerziellen Verwertung der erzeugten Werke keine Lizenz- oder Nutzungsbedingungen der eingesetzten KI-Dienste entgegenstehen.
(4) Der Künstler ist als Verkäufer für die Erfüllung sämtlicher gegenüber dem Endkunden bestehenden gesetzlichen Pflichten verantwortlich, insbesondere für die Verbraucherinformationen, die Widerrufsbelehrung, die Gewährleistung sowie die KI-Kennzeichnung (§ 4 Abs. 2) und die Richtigkeit und Vollständigkeit seines Profils und Impressums (§ 3).
§ 12 Freistellung
(1) Der Künstler stellt die Plattform, den Plattformbetreiber sowie deren gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer vom Künstler zu vertretenden Verletzung seiner Pflichten oder Zusicherungen aus dieser Vereinbarung – insbesondere nach §§ 3, 4 und 11 – oder wegen der vom Künstler im eigenen Namen geschlossenen Kaufverträge gegen die Freigestellten geltend gemacht werden.
(2) Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten einer außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverteidigung (einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten) sowie etwaige zu zahlende Schadensersatzbeträge, Vertragsstrafen und Abmahnkosten.
(3) Der Künstler unterstützt die Freigestellten im Rahmen des Zumutbaren bei der Rechtsverteidigung und stellt die hierfür erforderlichen Informationen und Unterlagen unverzüglich zur Verfügung. Die Freigestellten werden den Künstler über die Inanspruchnahme unverzüglich informieren.
(4) Weitergehende gesetzliche Ansprüche der Plattform, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben unberührt. § 13 (Haftung) bleibt unberührt.
§ 13 Haftung der Plattform
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(3) Wir übernehmen keine Gewähr für eine ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform; angemessene Wartungs- und Ausfallzeiten sind zulässig.
§ 14 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und beginnt mit der Registrierung.
(2) Beide Parteien können mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform ordentlich kündigen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen §§ 3, 4 oder 11 vor.
(4) Mit Wirksamwerden der Kündigung nehmen wir die Werke des Künstlers aus der Vermittlung. Bis dahin entstandene Provisions- und Auszahlungsansprüche werden abgerechnet.
§ 15 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Ist der Künstler Verbraucher (§ 13 BGB), steht ihm bei diesem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag mit der Plattform ein Widerrufsrecht zu. Es gilt die Widerrufsbelehrung entsprechend, wobei Vertragspartner insoweit die Plattform ist. Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) besteht kein Widerrufsrecht.
(2) Wünscht der Künstler, dass wir mit der Leistung (insbesondere Einrichtung und Veröffentlichung) vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, hat er dies ausdrücklich zu verlangen. Das Widerrufsrecht erlischt nach Maßgabe des § 356 Abs. 4 und 5 BGB.
§ 16 Änderungen der Vertragsbedingungen
(1) Wir sind berechtigt, diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen erforderlich ist und der Künstler hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Änderungen werden in Textform mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Künstler nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang in Textform widerspricht; auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Folgen weisen wir gesondert hin.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern bleibt der Schutz zwingender Vorschriften ihres Aufenthaltsstaates unberührt.
(3) Ist der Künstler Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Norderstedt.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.