KI-Kennzeichnung und Transparenz
Worum es geht
Auf malen1.de werden Kunstwerke angeboten, die ganz oder überwiegend mit Hilfe Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt wurden. Wir halten es für selbstverständlich, dies offen auszuweisen, und richten uns dabei nach den Transparenzvorgaben des EU-KI-Acts (Art. 50 Verordnung (EU) 2024/1689).
Kennzeichnung der Werke
Sämtliche auf der Plattform angebotenen Werke sind als KI-generierte Inhalte gekennzeichnet. Die Kennzeichnung erfolgt:
- für Menschen sichtbar – durch einen klaren, gut wahrnehmbaren Hinweis am jeweiligen Werk bzw. in dessen Beschreibung; sowie
- maschinenlesbar – soweit technisch umgesetzt, durch entsprechende Markierungen in den Metadaten der Datei [z. B. nach dem C2PA-Standard – bitte bestätigen, ob umgesetzt].
Eine rein maschinenlesbare Markierung allein genügt nach derzeitigem Verständnis der Rechtslage nicht; der Hinweis für Menschen muss unmittelbar wahrnehmbar sein. Bei künstlerischen Werken erfolgt der Hinweis in einer Weise, die den Genuss des Werkes nicht beeinträchtigt.
Deepfakes und realistische Darstellungen
Werke, die täuschend echt wirkende Darstellungen real existierender Personen, Orte oder Ereignisse enthalten könnten („Deepfakes"), werden ausdrücklich als KI-erzeugt bzw. manipuliert kenntlich gemacht. Die Erstellung und das Anbieten von Inhalten, die Persönlichkeitsrechte verletzen, irreführend sind oder real existierende Personen ohne Berechtigung in kompromittierender oder ehrverletzender Weise darstellen, sind auf der Plattform nicht gestattet.
Pflichten der Künstlerinnen und Künstler
Künstlerinnen und Künstler, die Werke einstellen, sind verpflichtet:
- jedes eingestellte Werk wahrheitsgemäß als KI-generiert zu kennzeichnen und die hierfür vorgesehenen Felder bzw. Markierungen zu nutzen;
- keine Inhalte einzustellen, die gegen geltendes Recht, insbesondere gegen Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte Dritter, verstoßen;
- realistische Darstellungen (Deepfakes) gesondert als solche zu kennzeichnen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Künstler-Vereinbarung.
Rolle der Plattform
Wir stellen die technischen Mittel zur Kennzeichnung bereit und prüfen eingestellte Inhalte stichprobenartig sowie auf Hinweise hin. Die inhaltliche Verantwortung für die wahrheitsgemäße Kennzeichnung des einzelnen Werkes liegt bei der jeweiligen Künstlerin bzw. dem jeweiligen Künstler.
Hinweise melden
Sollte Ihnen ein Werk auffallen, das nicht korrekt gekennzeichnet ist oder Rechte verletzt, melden Sie dies bitte an info@fake-galerie.de. Wir gehen solchen Hinweisen nach.
Die Kennzeichnungspflichten nach Art. 50 der EU-KI-Verordnung gelten ab dem 2. August 2026. Stand: Juni 2026.